Hauptausschuss und Senat


Im Hauptausschuss wird dann eine Detailberatung über einen Gesetzesvorschlag durchgeführt, wo Mitglieder des Repräsentantenhauses anwesend sind und den Plenarsaal auch nicht verlassen dürfen. Für eine gültige Abstimmung muss eine Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder (218 Abgeordnete) präsent sein, um Gesetze endgültig beschließen zu können.
Der Senat verfährt im Prozedere der Gesetzgebung ähnlich wie das Repräsentantenhaus hinsichtlich des Abweichens von der Geschäftsordnung. Allerdings muss hier das Außerkraftsetzen der Geschäftsordnung einstimmig von allen Senatoren beschlossen werden. Auch im Senat gelangt der Gesetzesvorschlag zunächst in einen Fachausschuss. Eine Besonderheit des Senats liegt darin, dass jedem Senator eine unbegrenzte Redezeit zugestanden wird.